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DarkDragon

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Mittwoch, 15. Mai 2013, 18:59

Boah voll sweet unso.

Anzeige hin und her durch nen 2D Spiel. Yeah.

Hmmm... ich sollte solche Texte öfters mal veröffentlichen.

Findet ihr auch nicht?
Meine Signatur sucks.

DerHase

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Mittwoch, 15. Mai 2013, 19:59

Ja, finde ich auch.

Sad

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Mittwoch, 15. Mai 2013, 20:16

Anzeige, nicht durch ein 2D-Spiel sondern durch deinen "Text". Man könnte dich anklagen und du hättest ne saftige Strafe am Hals. Think before you type.

flippy

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64

Mittwoch, 15. Mai 2013, 20:39

HAHAHAHA ALLES NA.IS HIER.

Ahja verstehe nicht wie man sich so über den Thread aufregen kann, jeder flamed ingame mal & das kann sich auch auf Foren übertragen O:, hab TW ca. nen Jahr nur zum flamen gespielt :D
[mg]http://img.picshare.at/1448316351_Blood_for_Mercy.png[/img]

kaolo



Heliux

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Mittwoch, 15. Mai 2013, 21:49

Das ist ja toll

pipo

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Mittwoch, 15. Mai 2013, 22:42

darkdragon wie findest du das alles hier so
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Jester

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Donnerstag, 16. Mai 2013, 11:59

Anzeige, nicht durch ein 2D-Spiel sondern durch deinen "Text". Man könnte dich anklagen und du hättest ne saftige Strafe am Hals. Think before you type.

OMG ihr meint es echt ernst oder?
btw, falls der kack wirklich durchkommen würde, tippe ich mal auf folgende "saftige strafe": 10 sozialstunden, 40€ bußgeld, wahrscheinlich sogar in raten abbezahlbar haha. oder so ähnlich, auf jeden fall seeehr saftig!
naja auf jeden fall würde ich mich freuen, wenn dd mir nach akteneinsicht alles weitergibt, witzig is es bestimmt.

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Donnerstag, 16. Mai 2013, 12:28

Anzeige, nicht durch ein 2D-Spiel sondern durch deinen "Text". Man könnte dich anklagen und du hättest ne saftige Strafe am Hals. Think before you type.

OMG ihr meint es echt ernst oder?
btw, falls der kack wirklich durchkommen würde, tippe ich mal auf folgende "saftige strafe": 10 sozialstunden, 40€ bußgeld, wahrscheinlich sogar in raten abbezahlbar haha. oder so ähnlich, auf jeden fall seeehr saftig!
naja auf jeden fall würde ich mich freuen, wenn dd mir nach akteneinsicht alles weitergibt, witzig is es bestimmt.

willst du ihn jetzt grad verarschen und unterschwellig verbal angehen? pass mal auf dass das nich auch ne saftige strafe gibt

Sad

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Donnerstag, 16. Mai 2013, 12:34

Ist doch saftig, immerhin wenn man sich Mühe gibt beim Arbeiten, schwitzt man doch n bisschen oder? Im ernst, ich halt einfach den Rand, ist wohl besser so.

Jester

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Donnerstag, 16. Mai 2013, 13:53

Ist doch saftig, immerhin wenn man sich Mühe gibt beim Arbeiten, schwitzt man doch n bisschen oder? Im ernst, ich halt einfach den Rand, ist wohl besser so.

naja ansichtssache :D aber das ändert nix daran, dass er wahrscheinlich rein gar nichts zahlen/tun müsste.

Assa.x3

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Donnerstag, 16. Mai 2013, 15:40

In seiner strafakte steht dann darkdragon beleidigte User in einem teeworlds forum

RaZoR

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Donnerstag, 16. Mai 2013, 16:15


In seiner strafakte steht dann darkdragon beleidigte User in einem teeworlds forum

Es gibt sicher Behörden, die das auch noch für Cybermobbing halten, das ist ja grade so Aktuell.. :S
pew pew - RiP WoL

pipo

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73

Donnerstag, 16. Mai 2013, 16:30

Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Aber in Cybermobbing vereinigen sich einzelne Straftaten - das ist vielen Tätern/innen nicht bewusst. Beleidigungen, Drohungen oder die scheinbar harmlose Verbreitung von Bildern und Videos können ernsthafte Folgen auch für den oder die Täter haben.
Grundsätzlich sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Bei Jugendlichen steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Straftaten, die ein Teil von Cybermobbing sind:

Beleidigung [§ 185]
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Üble Nachrede [§ 186]
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Verleumdung [§ 187]
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Neben den bereits genannten Straftatbeständen kommen bei den bekannten gewordenen Fällen insbesondere nachstehende Tatbestände in Betracht:

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes [§ 201}
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Das Gesetz sieht hierbei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.


Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen [§ 201a [1]]
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Ein Klassenzimmer beispielsweise ist kein solch besonders geschützer Raum, eine Umkleidekabine oder eine Toilette in jedem Fall. Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Verstößen droht das selbe Strafmaß wie beim §201 StGB.


Nötigung [§ 240 [1]]
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Bedrohung [§ 241]
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


Gewaltdarstellung [§ 131 [1]]
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Hinweis: Auch ein brutales Handyvideo, das beispielsweise im Schulunterricht an Minderjährige verbreitet wird, fällt unter den Straftatbestand Gewaltdarstellungen.

Quelle: Strafgesetzbuch (Stand 01.01.2011)
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Freitag, 17. Mai 2013, 12:33

In seiner strafakte steht dann darkdragon beleidigte User in einem teeworlds forum

haha :D

Es gibt sicher Behörden, die das auch noch für Cybermobbing halten, das ist ja grade so Aktuell.. :S

das is aber definitiv kein fall von cybermobbing. "Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen [...]" - wikipedia
er hat nen text geschrieben, so lange man nicht täglich so nen text bekommt, ist es nicht mal annähernd mobbing.

flippy

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Freitag, 17. Mai 2013, 13:11

Eher das was hier bei Pipo, Darkdragon etc. Abgezogen würd/wird ist cybermobbing.
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kaolo



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Freitag, 17. Mai 2013, 13:13

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Freitag, 17. Mai 2013, 13:40

"Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen [...]" - wikipedia

Ist das nicht das, was wir die ganze Zeit mit ihm machen? :S
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Freitag, 17. Mai 2013, 14:18

Ehm.. Also ja ehm .also nein..glaub ich

Jester

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Freitag, 17. Mai 2013, 14:24

"Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen [...]" - wikipedia

Ist das nicht das, was wir die ganze Zeit mit ihm machen? :S

aber er macht das sicher nicht. das war alles, was ich gesagt hab.

pipo

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Freitag, 17. Mai 2013, 16:03

Eher das was hier bei Pipo, Darkdragon etc. Abgezogen würd/wird ist cybermobbing.

bei mir hat es doch schon langsam aufgehört, oder seh nur ich das
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